Gaspistolen verschießen Platz, Gas und Pyromunition
Gaspistolen, auch Schreckschusswaffen genannt, verschießen keine Geschosse. Es werden Platzpatronen, CS-Gas und Pfefferpatronen verwendet. Zu den meisten Gaspistolen gehört auch ein vorschraubbarer Abschussbecher zum Verschießen von Signalpatronen und anderer pyrotechnischer Munition. Diese Art Munition wird einzeln von vorn in den Abschussbecher gesteckt und mit einer Platzpatrone gezündet.
Gaspistolen zur Notwehr
Platzpatronen werden aus Gaspistolen mit einem sehr lauten Knall, der von der Kalibergröße abhängig ist, verschossen. Auch beim Abschießen von CS- oder Pfefferpatronen zur Abwehr eines Angreifers, entsteht dieser laute Schussknall. CS-Reizgaspatroen sind mit Chlorbenzylidenmal dinitril geladen. Es ist ein Tränengas, welches sofort Augentränen und durch Reizung der Schleimhäute starken Hustenreiz hervorruft.
Durch das Verschießen der sehr wirksamen Pfefferpatronen aus Gaspistolen werden Augen und Atmung stark beeinträchtigt. In Deutschland sind letztere nur zur Tierabwehr erlaubt.
Gaspistolen mit Magazin oder Trommel
Gaspistolen werden als Pistolen und Revolver angeboten. Pistolen zeichnen sich durch ihre flache Bauweise aus. Das im Griff befindliche, herausnehmbare, Magazin fasst, je nach Modell, 7 bis 16 Patronen des empfehlenswerten Kalibers 9mm. Beim Abschießen einer Patrone aus Gaspistolen wird automatisch die nächste Patrone aus dem Magazin nachgeladen. Gasrevolver besitzen dagegen eine Trommel für 5 oder 6 Patronen, die mit Platz- oder Gaspatronen geladen wird.
Während der Schussfolge dreht sich die Trommel, sodass immer eine neue Patrone zur Verfügung steht.
Gaspistolen renommierter Marken
Weltbekannte Marken wie Browning, Colt, Heckler & Koch, Smith & Wesson und Walther gibt es als Gaspistolen oder Gasrevolver und werden im KNAPPWORST-Shop angeboten. Wer bei KNAPPWORST eine Gaspistole kauft, ist auf der sicheren Seite, weil alle angebotenen Waffen mit dem Prüfsiegel der Physikalisch Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) versehen sind. Der Verkauf an Personen ab dem 18. Lebensjahr ist frei.
Der von der zuständigen Ordnungsbehörde auszustellende „Kleine Waffenschein“ wird nur benötigt, wenn man die Gaspistole oder den Gasrevolver außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums bei sich führt.